Tobias Brüser Webdesign

Cookies und Co.

Websites und Apps müssen insbesondere im geschäftlichen Umfeld bestimmte rechtliche Anforderungen erfüllen. Dabei geht es zum Beispiel um die Einbindung einer Datenschutzerklärung oder die Verwendung von Cookies. Die Nichteinhaltung dieser Anforderungen kann Rechtsstreitigkeiten und Bußgelder nach sich ziehen.

Die folgenden Informationen stellen keine Rechtsberatung dar. Als eRecht24– und iubenda-Agenturpartner möchte ich Ihnen jedoch einige wichtige Aspekte näher bringen, die bei der Erstellung Ihrer Website zu beachten sind.

Cookies & Co - Überblick

Überblick über die wichtigsten rechtlichen Anforderungen für Websitebetreiber

Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie

Rechtliche Vorgaben verpflichten Websites und Apps, die personenbezogene Daten erfassen, die Nutzer mittels spezieller Datenschutzerklärungen und Cookie-Hinweisen über relevante Details zu informieren.

Datenschutzerklärungen enthalten dabei regelmäßig grundlegende Elemente, die für die jeweiligen Datenverarbeitungsaktivitäten typisch sind, darunter:

  • Die Kontakt- und Identifizierungsdaten des Datenverantwortlichen;
  • welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
  • die Zwecke und Methoden der Datenverarbeitung;
  • die Kategorien der Quellen, von denen die Daten der Verbraucher erfasst werden;
  • die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung (z. B. Einwilligung);
  • die Dritten, die ebenfalls auf die Daten zugreifen dürfen – dazu gehören auch eventuelle Drittanbieter-Tools (z. B. Google Analytics);
  • Angaben zur Datenübertragung außerhalb der Europäischen Union (wo dies zutrifft);
  • die Rechte des Nutzers;
  • Beschreibung des Benachrichtigungsverfahrens bei Änderungen oder Aktualisierungen der Datenschutzerklärung;
  • das Gültigkeitsdatum der Datenschutzerklärung.
Cookie Consent
Die Cookie-Richtlinie wiederum beschreibt die verschiedenen Arten von Cookies, die über die Website installiert werden, alle Drittanbieter, auf die sich diese Cookies beziehen – einschließlich eines Links zu den entsprechenden Dokumenten und Opt-Out-Formularen – sowie die Zwecke der Datenverarbeitung.

Kann ich ein universelles Dokument verwenden?

Ein einziges, allgemein formuliertes Dokument eignet sich in der Praxis kaum, da Ihre Cookie-Richtlinie die spezifische Datenverarbeitung, die durch Ihre Website oder App erfolgt, detailliert beschreiben und auch die besonderen Details aller Technologien von Drittanbietern, die speziell von Ihnen verwendet werden, enthalten muss (z. B. Facebook „Gefällt mir“-Buttons oder Google Maps).

Was ist, wenn meine Website keine Daten verarbeitet?

Die Wahrscheinlichkeit, dass Ihre Website keine Daten verarbeitet, ist sehr gering. Bereits bei Einsatz eines einfachen Kontaktformulars oder gar eines Systems zur Analyse des Datenverkehrs der Website (wie z. B. Google Analytics) liegt es nahe, eine Datenschutzerklärung und Cookie-Richtlinie in die Website zu integrieren.

EU-Regelungen zu Cookies

Neben der Anzeige einer leicht zugänglichen und präzisen Cookie-Richtlinie sollte eine gute Website beim ersten Besuch jedes Nutzers ein Cookie-Banner anzuzeigen, das auf eine detaillierte Cookie-Richtlinie verweist und dem Nutzer die Möglichkeit gibt, den Einsatz von optionalen Cookies entweder abzulehnen oder darin einzuwilligen. Die meisten Arten von Cookies, einschließlich derer, die von Tools wie Social Sharing Buttons ausgegeben werden, sollten nur nach einer gültigen Einwilligung des Nutzers freigegeben werden.

Was sind eigentlich Cookies?

Cookies sind kleine Dateien, die verwendet werden, um bestimmte Informationen zu speichern oder zu überwachen, während ein Nutzer auf einer Website surft. Cookies sind heutzutage für das ordnungsgemäße Funktionieren einer Website unerlässlich. Darüber hinaus verwenden viele Technologien von Drittanbietern, die in unsere Websites integriert werden, wie z. B. einfache Video-Widgets oder Analyseprogramme, ebenfalls Cookies.

Cookies

Einwilligung zur Datenerhebung

Wenn ein Nutzer personenbezogene Daten direkt auf einer Website oder App eingibt, z. B. durch Ausfüllen eines Kontaktformulars, einer Service-Registrierung oder eines Newsletter-Abonnements, ist es notwendig, eine Einwilligung zur Verwendung der entsprechenden Daten einzuholen. Im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) ist es außerdem notwendig, Aufzeichnungen zu führen, mit denen Sie nachweisen können, dass eine gültige Einwilligung eingeholt wurde.

Dabei empfiehlt es sich, für jeden spezifischen Datenverarbeitungszweck eine Einwilligung einzuholen – z. B. eine Einwilligung für den Versand von Newslettern und eine weitere Einwilligung für den Versand von Werbematerial im Auftrag von Dritten. Die Einwilligung kann durch die Einrichtung eines oder mehrerer Kontrollkästchen eingeholt werden, die mit entsprechenden Angaben versehen sind, die dem Nutzer deutlich machen, wie seine Daten verwendet werden.

Wann sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Website hilfreich?

Unter bestimmten Umständen kann es empfehlenswert oder notwendig sein, Ihr Online-Geschäft mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor potenziellen Haftungsansprüchen zu schützen. Obwohl nicht immer zwingend vorgeschrieben, legen AGB die Art und Weise, wie Ihr Produkt, Ihre Dienstleistung oder Ihr Inhalt genutzt werden darf, rechtsverbindlich fest.

Die AGB enthalten in der Regel Urheberrechtsklauseln, Haftungsausschlüsse, Verkaufsbedingungen, ermöglichen die Festlegung des anwendbaren Rechts, führen obligatorische Verbraucherschutzklauseln auf und mehr.

Praktisch kann jeder, von Bloggern bis hin zu E-Commerce-, SaaS- und Großunternehmen, von solchen AGB profitieren. In einigen Fällen können sie jedoch obligatorisch sein, wie z. B. im Fall von E-Commerce, wo Zahlungsdaten verarbeitet werden.

AGB beinhalten regelmäßig folgende Punkte:

  • Die Identifikation des Geschäfts;
    eine Beschreibung des Dienstes, den Ihre Website oder App anbietet;
  • Informationen über Risikozuweisung, Haftung und Haftungsausschlüsse;
  • Hinweise zur Gewährleistung/Garantie;
  • das Vorliegen eines Widerrufsrechts;
  • Sicherheitshinweise, einschließlich Anweisungen zur ordnungsgemäßen Verwendung (z. B. Lieferbedingungen des Produkts/der Dienstleistung);
  • Nutzungsrechte;
  • Nutzungs-/Kaufbedingungen (z. B. Altersanforderungen oder standortbezogene Einschränkungen);
  • Rückerstattungsrichtlinien / Umtausch / Beendigung des Dienstes und diesbezügliche Informationen;
  • Informationen zu den Zahlungsmodalitäten.
AGB

Kann ich ein AGB-Dokument von einer anderen Website kopieren und verwenden?

Da AGB hauptsächlich eine rechtlich bindende Vereinbarung darstellen, ist es nicht nur ratsam bzw. wichtig, solche Bedingungen zu haben, sondern auch notwendig, sicherzustellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und zu Ihren spezifischen Geschäftsprozessen und Ihrem Unternehmensmodell passen. Außerdem müssen sie bezüglich der verschiedenen Gesetze, auf die in ihrem Inhalt verwiesen wird, aktuell bleiben. Das Kopieren von AGB von anderen Websites ist sehr riskant und wenn die Formulierungen nicht zu Ihren Gegebenheiten passen, kann es dazu führen, dass die Regelungen rechtlich nicht wirksam sind.

Die hier genannten Informationen sollen zentrale Aspekte verdeutlichen, die bei Erstellung einer Website betrachtet werden sollten. Es handelt sich ausdrücklich um keine Rechtsberatung.

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eRecht24 Agenturpartner

Als eRecht24– und iubenda-Agenturpartner gebe ich Ihnen gerne detaillierte Informationen zur Einbindung einer Datenschutzerklärung oder einer Cookie-Lösung und unterstütze Sie im Rahmen meiner Leistungen. Damit sind Sie auch ohne tiefere technische Kenntnisse bestens gerüstet!

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